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PRESSEMITTEILUNG:
Münster/Düsseldorf, 08. Mai 2012
Gesetz zum Ausgleich der Einheitslasten verfassungswidrig
SGK NRW : „CDU und FDP erleiden Schiffbruch vor dem Verfassungsgericht“

Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW
„Erneut scheiterte ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Regierung Rüttgers wollte auch bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. Es ist sehr gut, dass dieser Griff in die Kassen der Kommunen durch die höchsten Richter des Landes gestoppt wurde.“ Der Vorsitzende der SPD-Kommunalen in NRW (SGK), Gelsenkirchens OB Frank Baranowski, ist erfreut über das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster.

91 Städte und Gemeinden hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden und ist für Baranowski „ein erneuter Beleg der Kommunalfeindlichkeit von CDU und FDP.“

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel vorenthalten werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen.“

CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung „wegrechnen“, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten, setzten CDU und FDP das Gesetz gegen die Stimmen der Opposition durch.

„Die rot-grüne Landesregierung hatte vorgesorgt: Im Nachtragshaushalt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte die CDU nachdem sie wieder in der Opposition war, durch ihre Klage gegen den Nachtragshaushalt zu Fall gebracht“, erinnert Baranowski.

Für ihn zeigt diese Strategie auch die Doppelzüngigkeit von CDU und FDP, wenn sie über die Verschuldung des Landes schwadronierten: „CDU und FDP legen zuerst die Brände und hindern dann noch die Feuerwehr am Löschen“, beschreibt Baranowski die Politik von CDU und FDP in dieser Frage.

„Ich gehe davon aus, dass Auswirkungen des Urteils von der neuen Landesregierung umgesetzt werden müssen. Eine Überforderung der Kommunen dürfte jetzt aber ausgeschlossen sein“, so Baranowski abschließend.



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