
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) drückt beim Ausbau der
Kinderbetreuung aufs Tempo. "Schon heute hat er den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" dem Bundeskabinett vorgelegt. Damit macht Steinbrück nur neun Tage nach dem Beschluss der Koalition vom 28. August einen ersten Schritt zur Umsetzung", berichtet der Bundestagsabgeordnete Klaus Brandner Mit dem
Gesetzentwurf schafft Steinbrück die Voraussetzung dafür, dass der Bund bereits ab 2008 Länder und Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützen kann. So wird ein besseres Kinderbetreuungsangebot auch im Kreis Gütersloh verwirklicht werden können.
Insgesamt 4 Milliarden Euro zahlt der Bund in der Zeit von 2008 bis 2013 für den Ausbau der Betreuung von Kleinkindern. Gut die Hälfte davon, nämlich 2,15 Mrd. Euro, können für Baukosten verwendet werden. Davon werden nach dem vorläufigen Stand der Verwaltungsvereinbarung auf NRW rund 481 Mio. Euro Millionen Euro entfallen. Mit diesen Mitteln können die Kommunen neue Kitas bauen, bestehende Kindergärten renovieren oder auf die Benutzung durch jüngere Kinder umrüsten.
Darüber hinaus zahlt der Bund aber auch Mittel für die Betriebskosten von Kitas. Rund 1,85 Mrd. Euro fließen aus dem Bundeshaushalt bis 2013 in die Kassen der Länder, danach sind es jährlich 770 Millionen Euro. Für diese deutliche Unterstützung der Kommunen hatte sich die SPD stark gemacht. "Bessere Kinderbetreuungsangebote bedeuten bessere
Bildungschancen für unsere Kinder. Und sie schaffen die Voraussetzung dafür, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Deshalb müssen wir das Betreuungsangebot deutlich und zügig ausbauen. Die Eltern warten darauf. Damit die Kommunen mit dieser großen Aufgabe nicht überfordert sind, unterstützt der Bund sie nun kräftig", erklärt Klaus Brandner
Und damit die Eltern auch tatsächlich die icherheit haben, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen, haben Bund und Länder sich auf
Druck der SPD auch auf die Einführung eines Rechtsanspruchs verständigt. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht auf Betreuung in einer Kita oder bei einer
Tagesmutter bzw. bei einem Tagesvater. "Erst der Rechtsanspruch gibt den Eltern im Kreis Gütersloh die Garantie, dass ihre Vorstellungen von der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch atsächlich klappen", freut sich Klaus Brandner.