Nach der Entscheidung des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge kann mit den weiteren Wahlvorbereitungen, insbeondere dem Druck der Stimmzettel für die Briefwahl und die Urnenwahl begonnen werden. Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle über 16jährigen EU-Bürgerinnen und Bürger. Jede Wählerin und jeder Wähler hat vier Stimmen, also je Stimmzettel für Kreistag, Landrätin, Rat der Gemeinde und Bürgermeister eine Stimme. Wählerinnen und Wähler können auch direkt im Wahlbüro im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten wählen. Ab wann dies möglich ist, wird in den nächsten Tagen in den Medien und im Internet bekannt gegeben.