Die Absicht ist klar. Nachdem der Kreistag sich mit Stimmen der CDU, FWG/UWG, FDP und der Grünen für die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II in eigener Hand ausgesprochen hat, soll jetzt auch für die Übergangszeit 2011 schon das Jobcenter-Modell mit drei Standorten im Kreis greifen.
Die Leistungsempfänger finden dann nur noch in Halle, Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück eine Anlaufstelle für Fallmanagement und Leistungsgewährung. Die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den restlichen Kommunen des Kreises werden dadurch auf diese drei verbliebenen Jobcenter verwiesen. Zu ihren Lasten wird eine Verwaltungsoptimierung in der Arbeitsagentur und im Kreis durchgeführt.
Die noch erforderliche weitere Zustimmung des Kreistags gilt den Befürwortern nur noch als formaler Akt. Zur Beruhigung der Betroffenen wird behauptet, dass die gewohnten Ansprechpartner auch in Zukunft weiter zur Verfügung ständen. Tatsächlich ist die personelle Zusammensetzung der Jobcenter gegenwärtig aber noch höchst unklar.
Der Wert einer Gesellschaft zeigt sich im Umgang mit den schwächsten Mitgliedern. Landrat und Kreistag sind auch jetzt noch gefordert, die bürgerorientierten, niederschwelligen und noch dazu funktionierenden Einrichtungen in den Rathäusern nicht aus überörtlichen Effizienzgründen aufzugeben.
Es darf nicht sein, dass den Schwächsten den rund 550 hilfebedürftigen Einzelpersonen und Familien beispielsweise in Steinhagen – eine Form von Bürgerfreundlichkeit zugemutet wird, die erst in 10 km Entfernung beginnt.