Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen künftig – so steht es in der neuesten Vorlage für den Schulausschuss des Kreises – an der Kopernikusschule, Förderschule für Kinder und Jugendliche ab dem 5. Schuljahr, Elternbeiträge erhoben werden, am Kreisgymnasium in Halle hingegen nicht. Da das Gymnasium im Altkreis in Konkurrenz zu Schulen mit gebundenem Ganztag stehe, soll den Eltern dieser Schule, wenn sie ihre Kinder für das freiwillige Ganztagsangebot anmelden, kein Beitrag abgefordert werden.
Das gilt aber nicht für die Kopernikusschule. Sie wird zwar auch von Kindern und Jugendlichen aus den Altkreisgemeinden und -städten besucht, ihre Eltern sollen aber ab dem kommenden Schuljahr für das dortige Ganztagsangebot zahlen, wie schon bisher die entsprechenden Eltern der anderen Förderschulen des Kreises (Erich Kästner-Schule, Harsewinkel – Offener Ganztag und Regenbogenschule, Gütersloh – Randstundenbetreuung).
Jeder, der über Elternschaft nachdenkt und dabei Belastungen sowie Bedingungen abwägt, dürfte bei vorurteilfreier Betrachtung darauf kommen, dass Familien von Förderschülern in ihrer Gesamtheit in höherem Maße emotional und sozial belastet sind, als Familien von Gymnasiasten. Das schließt Abweichungen in Einzelfällen selbstverständlich nicht aus.
Das Gleichbehandlungsargument gegenüber Förderschulen verdreht daher die soziale Wirklichkeit im wohlhabenden Kreis Gütersloh. Die Ungleichbehandlung ist durch das Wettbewerbsargument nicht zu rechtfertigen. Sie ist sozial unausgewogen und ungerecht. Stärkere werden finanziell entlastet, während Schwächere zur Kasse gebeten werden.
Deshalb sind die Eltern der Kopernikusschule auch im kommenden Schuljahr ebenso wie die Eltern des Kreisgymnasiums vom Beitrag für Ganztagsangebote freizustellen. Der Fortbestand der Beiträge an den beiden anderen Förderschulen, die auch von Kindern aus dem Altkreis besucht werden, sollte zumindest erörtert werden. (Heiko Hartleif)