
Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Ärzte und auch die Angehörigen beziehungsweise Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange der Patient medizinisch behandelt werden möchte.
Mit einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer mit der Betreuung beauftragt werden soll. Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen.
In einer Veranstaltung der AG 60 plus in Steinhagen wird darüber informiert, wie eine gültige Verfügung erstellt wird.