Paragraph 219a StGB ist endlich Geschichte!

Heute ist ein wichtiger Tag für alle Frauen in Deutschland: Mit verschiedenen Bündnispartnern haben wir das geschafft. Und alles nur, weil der juristische Begriff von Werbung und Information geklärt werden musste. Jetzt ist strafrechtliche Verfolgung für Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche aufklären, ausgeschlossen.
Jede Frau hat das Recht auf Selbstbestimmung: Für eine freie Entscheidung, für eine freie Wahl bei ungewollter Schwangerschaft.
Jetzt darf Information auch als Information verstanden werden. ENDLICH!
Wir wussten das schon vorher und möchten daran erinnern, dass wir das Jahr 2022 haben.
Alle strafrechtlichen Urteile seit Oktober 1990 wurden aufgehoben. Dankeschön!
@Sabine Nolting für die SPD-Fraktion.